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   BFH, 16.10.1986 - V B 3/86   

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BFH, 16.10.1986 - V B 3/86 (https://dejure.org/1986,1303)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1986 - V B 3/86 (https://dejure.org/1986,1303)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - V B 3/86 (https://dejure.org/1986,1303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 114 Abs. 1 Satz 1 und 2; AO 1977 § 30

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Untersagung von Behauptungen - GmbH - Zwischenmieter - Wohnsitzfinanzamt - Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Mietausfallrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 487
  • BB 1986, 2399
  • BStBl II 1987, 30
  • afp 1987, 543
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.11.1984 - V R 38/78

    Miete - Mittelsperson - Zwischenmieter - Mietausfallrisiko - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - V B 3/86
    Die Mitteilungen hatten den Inhalt, daß der Zwischenmietvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag einzustufen sei, weil u. a. "das Mietausfallrisiko wegen der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zwischenmieters (vgl. BFH vom 29. November 1984 V R 38/78, BStBl II 1985, S. 269 ff.) beim Eigentümer verbleibt (vgl. Anlage 1)".

    Der Abschluß eines Mietvertrags mit einem Zwischenmieter, der nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen keine Gewähr für einen sicheren Mietzinseingang beim Eigentümer geben kann, ist bei Anlegung allgemein gültiger Maßstäbe nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH vom 29. November 1984 - V R 38/78 - BStBl II 1985, S. 269 ff.).".

    Denn aus der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 29. November 1984 V R 38/78, BFHE 142, 519, BStBl II 1985, 269) ergebe sich, daß die Verhältnisse des Zwischenmieters unmittelbar von Bedeutung für die Umsatzbesteuerung des Wohnungseigentümers sein könnten.

  • BFH, 20.11.1969 - I B 47/69

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Rechtsanspruch des Antragstellers -

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - V B 3/86
    Der BFH hat zwar bislang Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilungen eines Finanzamts an Dritte oder gegen die vom Finanzamt angekündigte Gewährung von Akteneinsicht oder sonstige Mitteilungen aus dem Inhalt von Steuerakten an Dritte anhand von § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO geprüft, ohne allerdings eine genauere Abgrenzung zwischen § 114 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 FGO vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 117, 220, BStBl II 1976, 118 unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 20. November 1969 I B 47/69, BFHE 97, 285, BStBl II 1970, 83).

    Erforderlichenfalls hat das Finanzamt beim Finanzgericht einen entsprechenden Antrag zu stellen (§ 114 Abs. 3 FGO, § 926 ZPO; vgl. BFHE 97, 285, BStBl II 1970, 83).

  • BFH, 12.11.1975 - I B 73/75

    Einstweilige Anordnung - Rufgefährdende Mitteilungen eines FA - Keine Deckung

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - V B 3/86
    Das Finanzgericht hat den Antrag der Beschwerdeführerin zu Recht unter Berufung auf den BFH-Beschluß vom 12. November 1975 I B 73/75 (BFHE 117, 220, BStBl II 1976, 118) als zulässig angesehen, weil hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Rechtsverletzung durch rufgefährdende, den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilungen des Finanzamts an Dritte als Hauptsacheverfahren eine sogenannte sonstige Leistungsklage (§ 40 Abs. 2 FGO) - in Gestalt einer vorbeugenden Unterlassungsklage - zulässig ist.

    Der BFH hat zwar bislang Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gegen rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilungen eines Finanzamts an Dritte oder gegen die vom Finanzamt angekündigte Gewährung von Akteneinsicht oder sonstige Mitteilungen aus dem Inhalt von Steuerakten an Dritte anhand von § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO geprüft, ohne allerdings eine genauere Abgrenzung zwischen § 114 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 FGO vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 117, 220, BStBl II 1976, 118 unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 20. November 1969 I B 47/69, BFHE 97, 285, BStBl II 1970, 83).

  • BFH, 14.07.1971 - II B 2/71

    Erlaß - Unbillige Härte - Einstweilige Anordnung - Anspruch - Anordnungsgrund

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - V B 3/86
    Für die Maßgeblichkeit des § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO spricht nach Auffassung des Senats, daß die Beschwerdeführerin nicht eine ihr vom Finanzamt versagte Regelung erreichen, sondern die Veränderung eines bestehenden Zustandes verhindern will (ähnlich auch Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 4542, und Gräber, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 114 Anm. 9; in diese Richtung geht auch BFH, Beschluß vom 14. Juli 1971 II B 2/71, BFHE 102, 238, BStBl II 1971, 633).
  • BFH, 01.04.1982 - V B 37/81

    Schlechte Vermögenslage - Anordnungsgrund - Einstweilige Anordnung - Festsetzung

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - V B 3/86
    Demgegenüber dient die § 940 ZPO nachgebildete Vorschrift des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO als Grundlage für die Regelung eines einstweiligen Zustands zur Sicherung des Rechtsfriedens bis zur Entscheidung des streitigen Rechtsverhältnisses (vgl. zur Abgrenzung BFH-Beschlüsse vom 1. April 1982 V B 37/81, BFHE 135, 413, BStBl II 1982, 515, und vom 26. Februar 1975 I B 96/74, BFHE 115, 17, BStBl II 1975, 449).
  • BFH, 26.02.1975 - I B 96/74

    Einstweilige Anordnung - Streitiges Rechtsverhältnis - Verfahrensgegenstand -

    Auszug aus BFH, 16.10.1986 - V B 3/86
    Demgegenüber dient die § 940 ZPO nachgebildete Vorschrift des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO als Grundlage für die Regelung eines einstweiligen Zustands zur Sicherung des Rechtsfriedens bis zur Entscheidung des streitigen Rechtsverhältnisses (vgl. zur Abgrenzung BFH-Beschlüsse vom 1. April 1982 V B 37/81, BFHE 135, 413, BStBl II 1982, 515, und vom 26. Februar 1975 I B 96/74, BFHE 115, 17, BStBl II 1975, 449).
  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Da die Antragstellerin mit ihrem Begehren die Veränderung eines bestehenden Zustandes verhindern will, handelt es sich um eine Sicherungsanordnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO (vgl. BFH, Beschluß vom 16. Oktober 1986, V B 3/86, BFHE 147, 487, BStBl. II 1987, S. 30).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 7 V 7060/07

    Steuerhinterziehung durch Finanzbeamtin - Voraussetzungen für eine Mitteilung der

    Bei den hier streitigen Mitteilungen handelt es sich um Realakte, gegen die sich die Antragstellerin im Hauptverfahren im Wege der sonstigen Leistungsklage (§ 40 Abs. 2 FGO) in Gestalt einer vorbeugenden Unterlassungsklage wehren kann (vergleiche z.B. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 16.10.1986 V B 3/86, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1987, 30).
  • BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00

    Anordnungsanspruch und Antragsbefugnis i.S.v. § 114 FGO

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1986 V B 3/86 (BFHE 147, 487, BStBl II 1987, 30) zugrunde gelegen hat, ist im Streitfall das Steuergeheimnis (§ 30 AO 1977) nicht durch das Verhalten des FA gefährdet.
  • FG Hessen, 09.12.2002 - 7 V 3847/02

    Anspruch auf Unterlassung der Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse gegenüber

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  • FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 7 V 7357/07

    Zulässigkeit der Offenbarung nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. c AO in einer im

    Bei den hier streitigen Mitteilungen handelt es sich um Realakte, gegen die sich der Antragsteller im Hauptsacheverfahren im Wege der sonstigen Leistungsklage (§ 40 Abs. 2 FGO) in Gestalt einer Unterlassungsklage wehren kann (vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 16.10.1986 V B 3/86, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE 147, 487, Bundessteuerblatt -BStBl-II 1987, 30; Tormöhlen in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 30 AO Rz. 160; vgl. aber auch BFH, Beschluss vom 21.11.1995 VII B 124/95, Haufe-Index 1148407, Leitsätze in BFH/NV 1996, 457 und [...], der offen lässt, ob statt dessen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einschlägig ist).
  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

    Soweit möglich, kann oder soll dem von der Offenbarung Betroffenen (S) dazu vorher rechtliches Gehör angeboten werden (Hans, OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ); er (sie) hat dadurch Gelegenheit, Unterlassungsklage zu erheben oder eine einstweilige Anordnung zu erwirken ( BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1986 V B 3/86 , BFHE 147, 487, BStBl II 1987, 3 [BFH 04.06.1986 - IX R 52/82] ).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 8 ME 3/18

    Abschiebung; Bedingung; Beistandsgemeinschaft zwischen volljährigen

    Allerdings wird vertreten, eine solche Bedingung sei unzulässig, weil § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung zur Klageerhebung von dem Antrag eines Beteiligten abhängig mache (vgl. Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 224; soweit dort auf BFH, Beschl. v. 16.10.1986 - V B 3/86 -, BFHE 147, 487, juris Rn. 24, verwiesen wird, wird in der Entscheidung nicht ausgesprochen, dass eine solche Bedingung unzulässig sei).
  • FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98

    Befugnis zur Sichtung und Auswertung von Unterlagen, die bei Beschlagnahme und

    Im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes muß das auf einen Antrag nach § 114 FGO hinauslaufen, und zwar aufeine Sicherungsanordnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO, da die Ast. mit ihrem Begehren die Veränderung des bisher bestehenden Zustandes verhindern will (vgl. Gräber/Koch, FGO, 4. Aufl. 1997, § 114 Anm. 19; BFH-Beschluß vom 16.10.1986 V B 3/86, BStBl II 1987, 30).
  • FG Niedersachsen, 30.09.1998 - X 437/98

    Außenprüfung bei einer Privatbank hinsichtlich der für eine Kapitalgesellschaft

    Im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes muß das auf einen Antrag nach § 114 FGO hinauslaufen, und zwar auf eine Sicherungsanordnung gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO, da die Antragstellerin mit ihrem Begehren die Veränderung des bisherbestehenden Zustandes verhindern will (vgl. Gräber/Koch FGO, 4. Aufl. 1997, § 114 Anm. 19; BFH-Beschluß vom 16.10.1986 V B 3/86, BStBl II 1987, 30).b.
  • FG Hamburg, 18.08.2011 - 6 V 102/11

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag des Finanzamtes auf Eröffnung des

    Da die Antragstellerin mit ihrem Begehren aber gerade die Veränderung eines bestehenden Zustandes verhindern will - die Rücknahme des Antrags des Antragsgegner auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens -, handelt es sich im Streitfall nicht um eine Sicherungsanordnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO (vgl. BFH Beschluss vom 16.10.1986 V B 3/86, BFHE 147, 487, BStBl II 1987, 30).
  • BFH, 25.09.1987 - IV B 60/87

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der

  • BFH, 21.07.1994 - V R 101/89

    Begriff der Unternehmereigenschaft - Geltendmachung des Vorsteuerabzugs -

  • FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 13 V 15/95
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